Kinderkrippe Hergenrath
(ZKB)
Der Tagessatz wird gemäß einer Kostenbeteiligungs-Tabelle errechnet, die für die Kinderkrippe, die Co-Initiativen und den Tagesmütterdienst gleich ist und von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt wird. Aus dieser Tabelle ist der dem jeweiligen steuerbaren Einkommen entsprechende Tagessatz ersichtlich.
Ermäßigungen werden gewährt bei Familien, die min. 2 Kinder unter 3 Jahren steuerlich zu Lasten haben, bei Familie, die mindestens 3 Kinder steuerlich zu Lasten haben oder bei anerkannter Beeinträchtigung des Kindes. Sie zahlen die geplanten Anwesenheiten des Kindes, Mittagessen und Zwischenmahlzeiten sind inklusive.
Im Sinne des Kindes, weil Kinder unsere Zukunft sind.
Beschreibung
Unsere Kinderkrippe:
In unserer liebevollen, achtsamen und wertschätzenden Umgebung betreuen wir in 3 Gruppen bis zu 36 Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren. Jedes Kind wird von unseren Kinderbetreuern individuell gefördert und begleitet.
Unser Betreuungsansatz:
- Individuelle Betreuung: Wir betrachten jedes Kind als vollwertige Person und respektieren seinen eigenen Entwicklungsrhythmus.
- Engagement und Vertrauen: Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns besonders wichtig, damit sich die Kinder gut einleben und wohlfühlen.
- Harmonische Umgebung: Unsere liebevoll gestaltete Umgebung unterstützt die Kinder in ihrem Spiel, ihrer Kreativität und ihrer freien Bewegungsentwicklung.
- Eingewöhnungsphase: Eine individuelle Eingewöhnungsphase zu Beginn der Betreuung ermöglicht dem Kind, sich gut bei uns einzuleben. Das Kind und seine Eltern sollen ankommen dürfen, statt loslassen zu müssen.
- Gesunde Ernährung: Die gesunde Entwicklung der Kinder wird durch eine ausgewogene, kindgerechte und qualitativ hochwertige Ernährung unterstützt. Dafür arbeiten wir mit einer spezialisierten Lieferküche zusammen, die sich auf die Verpflegung von Babys und Kleinkindern fokussiert.
Weitere Informationen und Kontakt:
Erfahren Sie mehr über unser Leitbild, unser Konzept und unsere Einrichtung auf unserer Internetseite www.zkb-ostbelgien.be.
Haben Sie noch Fragen? Sie können uns telefonisch unter +32 (0)87 554 830 oder per E-Mail an info@zkb-ostbelgien.be erreichen.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind in unserer Co-Initiative willkommen zu heißen.
Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB
Anfahrt
Die Kinderkrippe Hergenrath befindet sich auf der Hauptstraße zwischen Walhorn/Astenet und Hergenrath. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Die Anfahrt mit dem Bus:
- von Kelmis via Buslinie 396 bis Hergenrath
- von Lontzen via Buslinie 396 bis Hergenrath
- von Raeren via Buslinie 722 bis Kettenis und dann die Buslinie 396 bis Hergenrath
Kriterien zur Platzvergabe
Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden folgende Kriterien berücksichtigt, gemäß dem Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung:
1. Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
2. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben ;
3. Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;
4. Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung (am gleichen Standort, zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns) betreut werden;
5. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt;
6. Anträge in chronologischer Reihenfolge.
Zwecks effizienter Platzvergabe und Optimierung der Auslastung des Betreuungsstandortes vergibt das ZKB freiwerdende Plätze an die erste Familie auf der Warteliste, die ein abweichendes gewünschtes Startdatum von maximal zwei Monaten ab Freiwerden des Betreuungsplatzes hat, auch wenn diese Familie sich auf der Warteliste gemäß Antragsdatum und Prioritätskriterien hinter den anderen Familien befindet, die den Platz jedoch erst viel später in Anspruch nehmen wollen.
Das ZKB bietet den Betreuungsstundenplan an, der verfügbar ist, auch wenn dieser nicht 100%ig dem Bedarf des Antrags entspricht.
Die Vergabe der Betreuungsplätze in der Kleinkindbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung freiwerdender Betreuungsplätze in der Regel in drei festgelegten Vergabeperioden. Abhängig von Ihrem gewünschten Startdatum erhalten Sie, wie nachfolgend erläutert, eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag:
- ab Januar und bis April erfolgt die Platzvergabe für Anträge mit einem gewünschten Startdatum im Zeitraum September bis Dezember desselben Jahres,
- ab Mai und bis August erfolgt die Platzvergabe für Anträge mit einem gewünschten Startdatum im Zeitraum Januar bis April des darauffolgenden Jahres,
- ab September und bis Dezember erfolgt die Platzvergabe für Anträge mit einem gewünschten Startdatum im Zeitraum Mai bis August des darauffolgenden Jahres.
Kurzfristige Betreuungsanträge werden außerhalb dieser regulären Vergabeperioden bearbeitet.
Sprache
Erstsprache Deutsch
Zweitsprache Französisch
Betreuungszeiten
| Von | Bis | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 | 17:30 |
| Dienstag | 07:30 | 17:30 |
| Mittwoch | 07:30 | 17:30 |
| Donnerstag | 07:30 | 17:30 |
| Freitag | 07:30 | 17:30 |
| Samstag | Geschlossen | |
| Sonntag | Geschlossen | |